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Der Fortschrittsbalken ist patentiert. Als Anwender sind Sie dazu verpflichtet, vor der Ausführung patentierter Software oder Anwendung patentierter Algorithmen oder Business-Modelle eine Lizenz beim Patentinhaber einzuholen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Programmierer aufgepaßt: Sie müssen Ihren Kunden gegenüber sicherstellen, daß für alle patentierten Algorithmen (z.B. Fortschrittsbalken), derer sich Ihre Software bedient, Lizenzen vorliegen.
Das Patent hat die Nummer EP0394160. Es wurde 1990 einem amerikanischen Großunternehmen für Europa erteilt und ist noch bis 2010 gültig (Details hier).
Dies ist nur eins von ca. 30000 europäischen Logik- und Software-Patenten, die es eigentlich gar nicht geben dürfte, die aber demnächst im Nachhinein legalisiert werden sollen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Mit Dank an die LUGA für Informationen, Links, Text,...